Eingabehilfen öffnen

Delisting

Wenn eine Webseite aus den Suchergebnissen einer Suchmaschine ausgeschlossen wird, dann spricht man auch von Delisting. Das Delisting einer Webseite kann unterschiedliche Ursachen haben. Unter Umständen kann es ein, dass die Betreiber*innen einer Webseite diese freiwillig entfernt haben möchten. Viel häufiger kommt es jedoch vor, dass die Webseite in irgendeiner Form gegen die Richtlinien der Suchmaschine verstößt und es sich beim Delisting um eine Abstrafung handelt. Wenn eine Webseite nicht mehr in den Suchergebnissen auffindbar ist, dann hat dies schwere Auswirkungen auf den Erfolg der Seite. Denn ein Großteil aller Nutzer*innen ruft Webseiten über die Suchergebnisse auf. Im schlimmsten Fall wird man also für das Internet vollkommen unsichtbar.

Bei den meisten Richtlinienverstößen handelt es sich um sogenanntes Black Hat SEO. Dabei wird versucht, sich mit unfairen Maßnahmen ein besseres Ranking in den Suchergebnissen zu erschleichen.  Beliebte Black Hat SEO Methoden sind beispielsweise Linkkauf, Hidden Content oder Cloaking. Während sich Suchmaschinen damit früher einfach austricksen ließen, fallen diese Methoden heutzutage nicht mehr auf fruchtbaren Boden. Sie werden in der Regel von den Suchmaschinen erkannt und entsprechend abgestraft.

Das ist aber nicht der einzige Grund, warum eine Webseite unfreiwilliger Weise aus den Suchergebnissen verschwinden kann. Auch bei Webseiten, die gehackt und mit Schadcode infiziert wurden, wird ein Delisting vorgenommen. Dadurch sollen Nutzer*innen vor schädlichen Webseiten und Cyberkriminellen geschützt werden.

Dass eine Webseite von einem Delisting betroffen ist, fällt oftmals dadurch auf, dass die Besucher*innen stark einbrechen. In den meisten Fällen erhalten die Webseitenbetreiber*innen zudem eine Benachrichtigung über die Abstrafung, etwa durch die Google Search Console. Dort ist auch der Grund für die Abstrafung angegeben. Webseitenbetreiber*innen haben dann die Möglichkeit, den Verstoß zu beseitigen und einen Antrag auf Wiederaufnahme der Webseite zu stellen. Wenn die Webseite den Anforderungen der Suchmaschine entspricht, dann wird das Delisting wieder rückgängig gemacht. In vielen Fällen fällt das Ranking der Webseite dabei jedoch zunächst schlechter aus als vor dem Delisting, sodass man sich erst wieder auf die ursprüngliche Platzierung zurückarbeiten muss.

Suchmaschinen-optimierung
  • SEO Consulting mit festem Ansprechpartner
  • individuelle Onpage & Offpage Analysen Ihrer Projekte
  • Content Generierung, auf Ihre Brance angepasst
  • Sie haben Fragen?
    Tel.: 06181 - 502 30 10
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

K

o

n

t

a

k

t