Domain Markenschutz

Auch für Domains besteht ein Markenschutz. Die Registrierung einer Domain als Marke kann einige Vorteile bieten. Nachfolgend erhalten Sie Informationen über generelle infos zum Thema Markenschutz, sowie der Registrierung einer Domain als Marke.

Definition einer Marke

Eine Marke oder Markenzeichen, früher auch Warenzeichen genannt, ist ein durch die Eintragung beim Patentamt rechtlich geschütztes Zeichen, sodass der Einsatz beziehungsweise die Verwendung der geschützen Marke einem Markeninhaber vorbehalten ist.

Warum gibt es Markenschutz?

Für die Werbung und Marketing sowie die strategische Ausrichtung einer Firma in der Öffentlichkeit ist eine Marke in unserer Zeit ein gängiges und nötiges Mittel. Ein Markenzeichen dient daher dem Schutz von Waren oder Leistungen eines Unternehmens, um einen Individualisierungscharakter zu wahren und sich von konkurrierenden Produkten oder Leistungen anderer Unternehmen unterscheiden zu können.

Was kann geschützt werden?

Markenrechtlich geschützt werden können beispielsweise Slogans oder einzelne Wörter, Bilder und Logos sowie Farben/Farbtöne und Gerüche. Außerdem können Kombinationen dieser Punkte geschützt werden.

Wo kann eine Marke geschützt werden?

Generell gibt es in jedem Land eine entsprechende Institution. Der Schutz einer Marke kann für das eigene (Herkunfts-)Land, den Kontinent (z.B. Europa), mehrere Kontinente (z.B. Europa, Asien, Australien, Südamerika) oder weltweit in Form von so genannten "Gemeinschaftsmarken" eingereicht werden.
Entsprechend ändern sich jedoch auch die Kosten für eine Markenregistrierung.
In Deutschland heißt diese Institution "DPMA" (Deutsches Patent- und Markenamt)

Welche Markenschutz-Formen eignen sich für Domains?

Für den markenrechtlichen Schutz einer Domain eignen sich die beiden Markenschutz-Formen Wortmarke und Wort-Bild-Marke.

Was ist eine Wortmarke?

Die Wortmarke dient zum Schutz eines Begriffs oder eines Slogans. Hierbei wird der reine Text markenrechtlich geschützt. Nicht enthalten ist die Art der Schrift, die Anordnung, Farbe oder der Satz des Wortes. Besonders gut eignen sich für die Eintragung einer Wortmarke Fantasiebegriffe, da diese einfacher zu unterscheiden sind. Im übrigen kann mann neben Buchstaben auch Zahlen in Form von Kombinationen mit anderen Zahlen und/oder Text schützen lassen. Von einer Registrierung ausgeschlossen sind Begriffe, die aufgrund mangelnder Unterscheidungskraft nicht eindeutig klassifizierbar sind sowie Begriffe, für die ein so genanntes "Freihalteinteresse" besteht.
So kann beispielsweise der Begriff "Diesel" nicht geschützt werden, da Firmen (Produzenten, Lieferanten und Vertreiber) auf die Bezeichnung des Kraftstoffes angewiesen sind.

Was ist eine Wort-Bild-Marke?

Um einen Begriff oder Slogan auch vom Layout her schützen lassen zu können, gibt es die Wort-Bild-Marke. Grundvoraussetzung um eine Wort-Bild-Marke schützen lassen zu können ist, dass die Schrift nicht durch Schreibmaschinen darstellbar sein darf, da der Text ansonsten als Wortmarke zu schützen wäre. Weiterhin ist eine Grafik nicht zwingend erforderlich, jedoch muss die Schrift, sofern keine Grafik vorhanden ist, über einen individuellen Charakter verfügen.
Weitere Informationen über die grafischen Voraussetzungen erfahren Sie in der Wiener Klassifikation.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Dauerhaftigkeit beziehungsweise Regelmäßigkeit, ind der das zu schützende Wort in Zusammenhang zum Bild gezeigt wird. So wird beispielsweise ein für ein Firmenjubiläum geändertes Logo nicht automatisch geschützt, wenn das übliche, "normale" Logo geschützt ist.

Markenschutz bei Domains

Im Web-Zeitalter ist der Schutz des Firmennamens in Form von Domains ein wichtiges Kriterium geworden. Denn sofern Sie der Inhaber einer eingetragenen Marke sind, können Sie identische und ähnliche Bezeichnungen in Domains rechtlich untersagen. Dies gilt jedoch nur wenn eine Verwechslung mit Ihrer Marke gegeben ist, wodurch sich das Recht auf Markenschutz bei Domains auf die gleiche Branche bezieht.

Worauf beim Markenschutz einer Domain geachtet werden muss

Da der Markenschutz einer Domain die gleichen Voraussetzungen wie eine Wort- oder Wort-Bild-Marke erfüllt, muss auch hier auf eine eindeutige Entscheidungskraft vorhanden sein. Weiterhin ist zu beachten, dass die typischen Domainzusätze "http", "www" sowie die Domainendungen wie zum Beispiel ".de" ".com" ".net" oder ".org" nicht Gegenstand einer Marke sind, da diese rechtlich als typische und damit nicht schutzfähige Bestandteile des Internets verstanden werden.
Eine Domain kann also nur als Marke geschützt werden, wenn die Second Level Domain (z.B. www.IhreDomain.de, Second Level Domain: "IhreDomain") oder Subdomain einen individuellen Charakter besitzt, und keine Werbe- oder Sachangaben enthalten sind.

Wie kann ich Domains als Marke schützen?

Zunächst muss geprüft werden, ob die zu schützende Domain bereits als Marke von einem anderen Unternehmen registriert wurde. Auskunft erhalten Sie in der Online-Datenbank vom DPMA. Sofern die zu schützende Domain noch nicht als Marke geschützt ist, können Sie mit der Markenanmeldung beginnen und enstprechenden Antrag ausfüllen und einreichen. Die Ersteintragung dauert anschließend ca. 4 Wochen. Anschließend wird der Antrag erneut geprüft, insbesondere, ob Mängel und fehler formeller Natur bestehen oder andere Schutzhindernisse gegeben sind. Sofern diese Prüfung keine Fehler vorfindet, kann Ihre Domain als Marke in das Register des Patent- und Markenamts eingetragen werden. Ab jetzt haben frühere Rechteinhaber noch die Möglichkeit, binnen 3 Monaten Widerspruch gegen die Eintragung einzulegen, danach gilt der Antragsteller als Inhaber der Marke und verfügt nun über den Markenschutz. Insgesamt dauert die Eintragung einer Marke bei formal korrekter Anmeldung ca. 4 Monate.

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Sonntag, 19 Februar 2012 Posted in Domains FAQ
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