ACK

Die Abkürzung ACK ist ein Begriff, der als Mitteilung für den erfolgreichen Providerwechsel dient. Es bedeutet, dass dem KK-Antrag stattgegeben wurde. ACK kommt aus der englischen Sprache und bedeutet in der ausgeschriebenen Form das Wort "acknowledged". In der Übersetzung bedeutet der Begriff ACK somit das Wort "anerkannt". ACK ist damit, die erhoffte Antwort nach dem Antrag auf den Domain - Transfer zu einem neuen Anbieter.

Formalitäten zum KK-Antrag, um die Antwort ACK zu erhalten.

Nicht alle Angebote der Hosting - Services sind gleichermaßen gut. Um für die eigene Domain den optimalen Dienst eines Webhosting-Anbieters nutzen zu können, muss die Domain manchmal zu einem anderen Anbieter umziehen. Der Umzug einer Domain, mit dem Ergebnis ACK, ist dabei an bestimmte Regeln gebunden. Die, im Wettbewerb zueinanderstehenden Anbieter, achten sehr genau auf die Einhaltung aller Formalien. Es müssen bei einigen Domains Sperrfristen eingehalten werden. Auch bestehen alle Webhosting Anbieter auf einen ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag. Der Antrag darf in der Regel nicht per E-Mail, sondern nur als Fax oder mit der normalen Briefpost übermittelt werden. Nur, wenn auch auf alle gewünschten Formalitäten Rücksicht genommen wird, dann steht am Ende des Verfahrens ACK in der Umzugsbestätigung.

Der sichere Weg ACK als Antwort auf den KK-Antrag zu erhalten.

Zunächst, KK-Antrag mag zwar der gängige Begriff, für den generellen Antrag auf den Domainumzug sein, doch eigentlich bezieht er sich nur auf Domains mit der Endung .de. Nur im Sprachgebrauch wird der Begriff meist auf alle Domains angewendet. Um ACK und nicht LateACK oder NACK als Antwort zu erhalten, sollte vor dem KK-Antrag geprüft werden, ob eventuelle Sperrfristen vorhanden sind. LateACK steht für die nachträgliche Zustimmung zum Antrag und NACK für die Zurückweisung des Antrages.

Eine informelle Voranfrage beim alten Provider verschafft dazu Klarheit. Bestehen keine begründeten Einwände, dann ist ACK auf dem leichtesten Weg, durch den Umzugsservice des neuen Providers, zu erlangen. Dieser Service wird in der Regel kostenlos angeboten, einige Anbieter belohnen den Umzug sogar mit Gutschriften. Trotzdem müssen alle Anträge wirklich detailliert ausgefüllt werden und bei ihm eingereicht werden. Alles andere übernimmt nun der neue Webhosting-Anbieter - die Mitteilung an den alten Provider gleichermaßen, wie die notwendigen Informationen an die Denic. War der Antrag richtig ausgefüllt, dann steht ACK im Normalfall am Ende des Prozesses.

  • Sie haben Fragen?
    Tel.: 06181 - 502 30 10
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

K

o

n

t

a

k

t