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Reconsideration Request

Bei dem Reconsideration Request handelt es sich um einen Antrag für die Wiederaufnahme in den Index von Google, nachdem die Webseite aufgrund von Verstößen aus diesem entfernt worden ist. Eine alternative Bezeichnung lautet auch Reinclusion Request.

Eine Webseite kann aus verschiedenen Gründen aus dem Index ausgeschlossen werden. Inder Regel werden damit Webseiten bestraft, die gegen die Richtlinien von Google verstoßen haben. Häufig handelt es sich dabei um „betrügerische“ Suchmaschinenoptimierung beziehungsweise Black Hat SEO. Dazu zählen unter anderem:

  • Der Einsatz von sogenanntem „Hidden Content“. Es handelt sich dabei um Inhalte, die für menschliche Besucher*innen der Seite nicht sichtbar sind, für Suchmaschinen dagegen schon. Dazu werden die Inhalte oftmals durch eine sehr kleine Schriftgröße auf der Webseite versteckt oder sie haben die gleiche Textfarbe wie der Hintergrund der Seite.
  • Es wird Keyword-Stuffing betrieben, eventuell sogar mit Keywords, die überhaupt nichts mit dem Thema der Seite zu tun haben. Das führt nicht nur zu qualitativ minderwertigen Inhalten, sondern auch dazu, dass die Seite bei Suchergebnissen angezeigt wird, zu denen sie eigentlich gar keinen Bezug hat.
  • Das Backlinkprofil zeigt ein sehr schnelles und unnatürliches Linkwachstum. Das deutet darauf hin, dass entweder Backlinks eingekauft wurden oder Linktausch betrieben wurde. Beide Praktiken sind unfair gegenüber Webseitenbetreiber*innen, die das von Google präferierte organische Linkwachstum betreiben.
  • Die Webseite hat klar erkennbaren Duplicate Content, etwa weil Inhalte direkt von anderen Seiten übernommen wurden.

Dabei muss nicht immer die gesamte Webseite abgestraft werden. Je nachdem, wie schwer der Verstoß ausfällt, können auch nur einzelne Unterseiten betroffen sein.

Bei Google unterscheidet man zwischen automatischen und manuellen Abstrafungen. Bei der automatischen Abstrafung wird der Verstoß direkt durch den Google Algorithmus erkannt und entsprechend geahndet. Bei der manuellen Abstrafung wird die Webseite zunächst von einem Mitarbeitenden von Google manuell überprüft. Wenn tatsächlich ein Verstoß vorliegt, dann wird vom Mitarbeitenden eine Abstrafung verhängt. Diese wird dann für Webseitenbetreiber*innen in der Google Search Console angezeigt. Nur in diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Reconsideration Request einzureichen.

In der Google Search Console finden sich Hinweise darauf, warum es zu einer Abstrafung gekommen ist. Je nach Umfang des Verstoßes kann hier neben dem Verstoß selbst auch aufgelistet sein, welche Unterseiten davon betroffen sind. Bevor Webseitenbetreiber*innen einen Reconsideration Request einreichen können, müssen zunächst sämtliche Verstöße beseitigt werden. Wurde der Mangel ausreichend behoben, dann wird die Webseite nach ein paar Tagen oder manchmal auch Wochen wieder in den Index aufgenommen. Wenn die Wiederaufnahme abgelehnt wurde, dann kann die Webseite nachgebessert und ein erneuter Reconsideration Request gestellt werden. Theoretisch ist es möglich, diese Anträge unendlich oft zu stellen.

Wenn die Abstrafung automatisch durch den Algorithmus erfolgt ist, dann ist dieser Vorgang nicht möglich.

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