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Eine Blacklist, auf Deutsch „schwarze Liste“, kommt bei Suchmaschinen zum Einsatz. Auf ihr sind Webseiten aufgeführt, die in irgendeiner Art und Weise gegen die Richtlinien der Suchmaschinen verstoßen und deshalb nicht in deren Index aufgenommen werden. Für die betroffenen Webseiten bedeutet das, dass sie nicht über die Suche gefunden werden können. Ziel der Suchmaschinen ist es, ihre Nutzer*innen auf diese Weise vor schädlichen Webseiten zu schützen. Dass eine Webseite auf der Blacklist landet, kann unterschiedliche Gründe haben. Dazu zählen beispielsweise:
Wenn eine Webseite aufgrund von Malware oder Hackingangriffen auf die Blacklist gesetzt wird, dann können die Betreiber*innen der betroffenen Webseite unter Umständen von den Suchmaschinen darüber in Kenntnis gesetzt werden. Google zeigt dies beispielsweise in der Search Console an oder benachrichtig die Betreiber*innen alternativ per Mail. Dadurch haben die Betroffenen die Chance, ihre Webseite zu bereinigen und eine Wiederaufnahme in den Index zu beantragen.
Auch wenn Blacklists durchaus ihre Existenzberechtigung haben, so geraden sie dennoch immer wieder unter Kritik. Denn Blacklists unterstehen keinem direkten Gesetzt, sondern werden von jeder Suchmaschine selbst gesteuert. Suchmaschinen können also frei bestimmten, welche Webseiten auf der Blacklist landen und damit für Nutzer*innen unauffindbar sind.
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