IRTP

Die Abkürzung IRTP steht für Inter-Registrar-Transfer-Policy, mit der die einzelnen Schritte bei einem Domain Transfer geregelt werden. Die Policy regelt alle Transfers, mit den gTLD Domains com, net, org, info, biz und name die bei ICANN registriert sind. IRTP ist zum 12. November 2004 in Kraft getreten und beinhaltet einige wesentliche Änderungen des Ablaufs bei einem Transfer.


Nach der IRTP muss vor dem Transfer eine Zustimmung des Inhabers der Domain vorliegen. Um diese zu geben, reicht eine E-Mail an den im WHOIS-Server eingetragenen Inhaber. Für den Transfer gibt es von ICANN einheitliche Formulare, diese werden vom Registrar der Domain an den Inhaber oder Admin-C einer Domain gesendet, sobald der Transfer gestartet wird. Der Inhaber oder Admin-C erhält dazu einen entsprechenden Link. Dieser verweist auf einen neutralen Webserver, auf dem der Inhaber oder Admin-C innerhalb von zwei Wochen seine Zustimmung zum Transfer geben muss. Er kann diesen natürlich auch Ablehnen. Ohne vorliegende Zustimmung darf kein Domaintransfer gestartet werden.

Diese neue Vorgehensweise mittels IRTP hat durchaus ihre Vorteile. Liegt eine Zustimmung des Inhabers oder Admin-C vor, dann ist der bisherige Provider dazu verpflichtet, dem Transfer zuzustimmen. Dadurch wird die Chance erhöht, dass ein Transfer auch erfolgreich durchgeführt wird. Lehnt der alte Provider einen Transfer trotzdem ab, muss er einen von neun durch die IRTP festgelegten Gründen angeben. Gründe können beispielsweise die Nichtzahlung von Rechnungen oder fehlerhafte Daten sein. Die E-Mail mit dem Link zur Zustimmung wird automatisch durch das System generiert und an den Inhaber der Domain versendet. Sobald die Zustimmung vorliegt, wird der Transfer dann automatisch initiiert. Wird innerhalb der Frist keine Zustimmung oder Ablehnung gegeben, so sieht das IRTP vor, dass automatisch eine Fehlermeldung generiert wird. Damit soll verhindert werden, dass Anträge versehentlich unbearbeitet bleiben.

Wer einen Transfer in Auftrag gibt, muss nach der IRTP hierzu ebenfalls einen von neun möglichen Gründen angeben. Dieser kann dann bestätigt werden oder mit der Angabe eines der vorgegebenen Gründe abgelehnt werden. Diese Gründe werden ebenfalls durch die IRTP vorgegeben.

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