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Sie wollen einen Onlineshop eröffnen? Schritt 1 ist die Gewerbeanmeldung!

© GlobalStock – istockphoto.com

Wenn Sie planen, einen Onlineshop zu eröffnen oder überhaupt mit dem Gedanken spielen über den Verkauf von Waren im Internet Einkünfte erzielen zu können, dann sollten Sie sich auch über die Gewerbeanmeldung Gedanken machen.

Denn die Anmeldung eines Gewerbes ist für alle verpflichtend, die über einen Onlineshop Gewinne realisieren möchten. Wer also nach deutschem Recht sicher und unangreifbar sein möchte, der sollte sich rechtzeitig um die Anmeldung beim Gewerbeamt kümmern. Schließlich sind das deutsche Recht und auch das deutsche Finanzamt bei Verstößen nicht zu Späßen aufgelegt. Versäumnisse können schnell sehr teuer werden.

Eine Anmeldung ist verpflichtend

Selbst wenn Sie beabsichtigen, nur minimale Gewinne in einem Nebengewerbe über Ihren Onlineshop zu realisieren, so müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Auch wenn auf Ihrem Onlineshop Werbung geschaltet werden soll und Sie damit Geld einnehmen, müssen Sie dies angeben. Also führt der erste Schritt erst einmal zum Amt. In den meisten Gemeinden kann die Anmeldung nur vor Ort vorgenommen werden. Eine Meldung über das Internet ist meist nicht möglich. Allerdings bieten mittlerweile viele Gemeinden die Möglichkeit sich den Anmeldebogen für das Gewerbe auszudrucken und ihn bereits ausgefüllt zum Termin mitzubringen. Das reduziert die Zeit vor Ort in vielen Teilen spürbar und kann somit eine zeitliche Entlastung bedeuten.

Sich gemeinsam mit einem Gewerbe anmelden

Wenn sich beispielsweise zwei Unternehmer ein gemeinsames Gewerbe teilen wollen, dann können sie das nur im Rahmen einer GbR tun, also einer Gemeinschaft bürgerlichen Rechts. Als GbR ist es problemlos möglich ein gemeinsames Gewerbe zu eröffnen, in dem die beteiligten Parteien gleichberechtigt ihren Onlineshop betreiben können. Wichtig ist sich jedoch im Vorfeld über die Fallstricke einer solchen Gewerbeeröffnung und die Modalitäten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu informieren.

Direkt vor Ort – was ist zu beachten

Die Gewerbe Anmeldung kann nun beim zuständigen Amt Ihres Wohnortes erfolgen. Dabei ist es unwichtig, ob man mehrere Online Shops betreiben oder nur mit einem Shop Gewinne realisieren möchte. Auch die Einteilung in Kleinunternehmer erfolgt in diesem Bereich nicht, sondern wird später über das Finanzamt gesetzt. Wichtig ist vor allem, dass man eine passende und vor allem übergreifende Bezeichnung für das eigene Gewerbe wählt. “Handel mit …” hat sich im Bereich Onlineshop bewährt und bietet dem Gewerbetreibenden ausreichend Flexibilität, um bei Bedarf auch noch ein Offline-Geschäft zu eröffnen. Denn die Bezeichnung eines Gewerbes muss entsprechend eng gefasst sein, um Missbrauch zu vermeiden, sollte aber dem Gewerbetreibenden keine Einschränkungen auferlegen. Daher sollte man sich entsprechend gut überlegen, mit welcher Bezeichnung das zukünftige Gewerbe bezeichnet werden sollte.

Finanzamt und Handwerkskammer benachrichtigen

In der Regel übernimmt die Gewerbemeldestelle nun auch die entsprechende Meldung an die wichtigen Institutionen. Darauf verlassen sollte man sich allerdings nicht. Wer auch nach ein paar Wochen noch nichts vom Finanzamt gehört hat, sollte selbstständig tätig werden und sich dort aus eigenem Antrieb melden. Schließlich wird unter anderem die Steuernummer dringend benötigt. Auch die Einteilung in Kleinunternehmer oder nicht muss hier nun erledigt werden. Welches Vorgehen hierbei passender ist, muss jeder für sich selber entscheiden. Das hängt natürlich auch stark von den Gewinnerwartungen des Online Shops ab.

Es zeigt sich, dass es nicht schwer ist eine Gewerbe Anmeldung für einen Onlineshop durchzuführen. Die Kosten für eine solche Anmeldung schwanken je nach Ort und Gemeinde zwischen 20 und 50 Euro und sollten natürlich ebenfalls im Business-Plan enthalten sein.

Ist die Gewerbeanmeldung erstmal erledigt, können Sie mit dem spannenden Teil Ihres Projektes starten. Wie Sie Ihren Onlineshop richtig erstellen und welche Begriffe rund um eCommerce Sie kennen sollten, erfahren Sie ebenfalls in unserem Blog.

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Nicolas John

Zu meinen Aufgaben bei DM Solutions gehören die Bereiche Kundensupport, Webdesign, SEO und Beratung. So helfe ich unter Anderem gerne bei der Wahl des passenden Shopsystems oder CMS weiter und gehe auf individuelle Kundenwünsche ein. Generell gilt: Geht nicht gibt's nicht!

Kommentare (3)

  • Dominiqur Rosario

    |

    Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage zur Unfallversicherung die von der Genossenschaftsgruppe gestellt wird und man verpflichtet ist dort ein Kunde zu sein. Wie sind die Kosten dort für ein online-shop, also die Versicherung?

    Reply

  • Murhaf

    |

    Ich habe eine Frage:
    was muss ich machen, wenn ich einen Onlineshop mit einem Kumpel eröffnen möchte als Gbr aber er wohnt nicht in Deutshcland und er ist kein Deutscher?
    ich bin auch nicht Deutscher aber ich wohne in Deutschland.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    Reply

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