Folgen Sie uns per Folgen Sie uns auf FacebookFolgen Sie uns auf TwitterFolgen Sie uns auf unserem Blog

DM Solutions und Janolaw

©iStock.com/Talaj

Fehlerhafte Formulierungen in Widerrufsbelehrung oder AGB können für Online-Händler sehr schnell teuer werden. Auch beim Verkauf von Downloadprodukten gibt es viele Fallstricke.

Mit der neuen Schnittstelle zum AGB Hosting-Service der janolaw AG können Kunden von DM Solutions ihr Abmahnrisiko für fehlerhafte Rechtsdokumente jetzt dauerhaft ausschließen – und dabei sogar noch Geld sparen!

ONLINEHANDEL MAL OHNE WIDERRUSBELEHRUNG?

Verbraucher haben bei Internetkäufen grundsätzlich ein Widerrufsrecht. Aber besteht dieses Recht auch bei digitalen Gütern?

Tatsächlich handelt es sich hier um eine rechtliche Grauzone. Schon die Einordnung bereitet Schwierigkeiten: Sind MP3-Songs, E-Books & Co. klassische Waren wie CDs, Taschenbücher oder Kleidung oder handelt es sich um  Dienstleistungen, da man sie nicht anfassen kann und regelmäßig per Download bezieht? In der Rechtsliteratur und in der Shopbetreiber-Praxis zeigt sich die Tendenz, diese Güter als Waren zu klassifizieren.

Ausnahmeregelung

Diese Auffassung hat für den Verkäufer den Vorteil, dass er von den wenigen Ausnahmevorschriften profitiert, die das Gesetz bei Online-Warenverkäufen vorsieht. So wird bei digitalen Gütern die Ansicht vertreten, dass sie aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (vgl. § 312d Abs. IV Nr. 1, 3. Alt. BGB) und dem Käufer daher kein Widerrufsrecht zusteht. Eine endgültige Klärung dieser Frage kann aber  erst durch den Europäischen Gerichtshof bzw. eine Konkretisierung im Gesetzestext erfolgen.

Belehrungspflicht

In der Praxis bedeutet dies für den Shopbetreiber, dass er gesetzlich verpflichtet ist, seine Kunden sowohl über das Bestehen als auch über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts zu belehren. Der Online-Händler sollte daher zumindest in seinen AGB einen grafisch hervorgehobenen Hinweis auf das Nichtbestehen des Widerrufsrechts aufnehmen. Weiterhin empfiehlt es sich, den Kunden auch während des Bestellvorgangs deutlich auf das Nichtbestehen hinzuweisen, da er die AGB erfahrungsgemäß vor Abgabe seiner Bestellung nicht sorgfältig  lesen wird. Käufer sollen in Kenntnis der Rechtslage den Kaufvertrag schließen und nicht im Nachhinein überrumpelt werden.

Weiterverkauf

Eine weitere rechtliche Besonderheit beim Verkauf digitaler Güter betrifft den sog. Erschöpfungsgrundsatz. Wer z.B. in einem Ladengeschäft ein Buch kauft, kann dieses nach der Lektüre weiterverkaufen. Mit dem ordnungsgemäßen Erstverkauf körperlicher Waren sind die Vertriebsrechte “erschöpft”, d.h., man darf den Weiterverkauf nicht unterbinden. Es ist umstritten, ob dieser Grundsatz auch für unkörperliche Downloadprodukte gilt. Nach einigen Gerichten soll er keine Anwendung finden, so dass man in den AGB den Weiterverkauf auch ausdrücklich untersagen kann.

Kopierverbot

In diesem Zusammenhang ist auch das missverständliche Recht auf Privatkopien zu sehen. Grundsätzlich verbietet das Urhebergesetz dem Käufer nicht, von einem gekauften Produkt auch Privatkopien anzufertigen. Das sog. Recht auf Privatkopien besteht aber nicht, wenn die Ware mit einem Kopierschutz versehen wurde. Unter den Begriff Digital Rights Management (DRM) fallen digitale Wasserzeichen, digitale Fingerabdrücke, Verschlüsselungen etc. Mit diesen technischen Schutzsystemen kann man die ansonsten unendlichen Kopiermöglichkeiten einschränken und kontrollieren. Käufer dürfen diese Schutzsysteme also nicht mit einem Hinweis auf ihr vermeintliches Recht auf Privatkopien knacken.

Autor: Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus, janolaw AG.

Rabattaktion

Schützen Sie sich vor Abmahnungen mit AGB Hosting-Service – auch für den Verkauf von Downloadprodukten verfügbar.

Per Schnittstelle verfügen Sie schnell und unkompliziert über individuell auf Ihren Shop angepasste und dauerhaft rechtssichere AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum.
Die janolaw Anwälte kümmern sich um die Anpassung dieser Dokumente bei veränderter Rechtslage. Die Schnittstelle sorgt dafür, dass die Dokumente zum richtigen Zeitpunkt in Ihrem Shop automatisch aktualisiert werden. Zusammen mit der Abmahnkostenhaftung durch die janolaw AG sind Sie damit optimal vor Abmahnungen schützt.

Sparen Sie mit 10% Dauerrabatt + Gutschein von janolaw insgesamt EUR 38,00 und zahlen Sie nur EUR 142,00 zzgl. MwSt. statt EUR 180,00 zzgl. MwSt. im ersten Jahr!

So funktioniert’s:

Einfach bei der Bestellung folgenden Gutscheincode eingeben:

DMA1H1G9

Sie können den Code mehrfach verwenden und auch an Freunde und Bekannte verschenken. Die Sonderaktion ist gültig bis zum 30.04.2011

Jetzt auf der Homepage der janolaw AG den AGB Hosting-Service für Ihren Online-Shop bestellen.

Teile diesen Beitrag

Tags:, ,

Nicolas John

Zu meinen Aufgaben bei DM Solutions gehören die Bereiche Kundensupport, Webdesign, SEO und Beratung. So helfe ich unter Anderem gerne bei der Wahl des passenden Shopsystems oder CMS weiter und gehe auf individuelle Kundenwünsche ein. Generell gilt: Geht nicht gibt's nicht!

Kommentieren