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Achtung: Die Pflicht zum Widerrufsbutton kommt!

Liebe Leser,

ab 19. Juni 2026 sind Online-Händler*innen dazu verpflichtet, ihren Kund*innen einen Widerrufsbutton auf der Webseite zur Verfügung zu stellen. Was genau das bedeutet und welche Folgen dies für Sie hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Für Sie als Online-Händler*in ist es natürlich nicht damit getan, den Widerrufsbutton lediglich in der Widerrufsbelehrung bereitzustellen. Der Button muss dabei auch bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. So müssen Verbraucher*innen nach dem Klick auf den Button eine Bestätigung per Mail erhalten, dass der Widerruf bei Ihnen eingegangen ist. In dieser Bestätigung muss neben der Widerrufserklärung selbst auch enthalten sein, zu welchem Datum und zu welcher Uhrzeit der Widerruf bei Ihnen eingegangen ist. Des Weiteren müssen Verbraucher*innen in der Widerrufsbelehrung darüber informiert werden, dass neben dem klassischen Widerrufsformular nun auch ein entsprechender Button zur Verfügung steht.

Für Online-Händler*innen, die bis zum genannten Stichtag keinen Widerrufsbutton zur Verfügung stellen, kann das unschöne Folgen haben. Denn dann drohen hohe Kosten in Form von Abmahnungen und Bußgeldern. Wir raten Ihnen daher dringendst dazu, so schnell wie möglich eine entsprechende Button-Lösung zu implementieren.

Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung einer entsprechenden Lösung für einen Widerrufsbutton? Wir helfen Ihnen dabei selbstverständlich gerne weiter. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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