{"id":5926,"date":"2017-01-18T16:56:55","date_gmt":"2017-01-18T15:56:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.dmsolutions.de\/blog\/?p=5926"},"modified":"2026-05-22T14:50:56","modified_gmt":"2026-05-22T12:50:56","slug":"kleingewerbe-anmelden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.dmsolutions.de\/blog\/kleingewerbe-anmelden\/","title":{"rendered":"Kleingewerbe \u2013 kann das weg oder bringt mir das was?"},"content":{"rendered":"<p>Kleingewerbe &#8211; was ist das eigentlich? Muss ich dazu tats\u00e4chlich ein Gewerbe anmelden? Falls ja: Wohin richtet man eigentlich eine solche Gewerbeanmeldung?<!--more--> Und die Sache mit dieser Kleinunternehmerregelung &#8211; was steckt dahinter? Stimmt es, dass man als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer entrichten muss? Welche Vor- und Nachteile birgt das Ganze f\u00fcr Sie? Antworten auf diese Fragen und (fast) alles, was Sie sonst noch wissen sollten, haben wir nachstehend f\u00fcr Sie zusammengetragen.<\/p>\n<p><strong>Definition und Unterscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die brennendste Frage zuerst:<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><em>Was ist denn nun ein Kleingewerbe?<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Ist es ein echtes Gewerbe? Was unterscheidet es &#8211; sofern es denn Unterschiede gibt &#8211; von einem gro\u00dfen Gewerbebetrieb?<br \/>\nNach deutscher Rechtsprechung wird <a title=\"Gewerbe\" href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Gewerbe\" target=\"_blank\">Gewerbe<\/a> als jedwede &#8220;erlaubte, selbst\u00e4ndige, nach au\u00dfen erkennbare T\u00e4tigkeit, die planm\u00e4\u00dfig, f\u00fcr eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausge\u00fcbt wird und kein freier Beruf ist&#8221; definiert. Wenn wir das einmal auseinanderpfl\u00fccken, wird die Bedeutung klarer:<\/p>\n<ul>\n<li>legal<\/li>\n<li>selbst\u00e4ndig<\/li>\n<li>f\u00fcr Au\u00dfenstehende offen erkennbar<\/li>\n<li>nicht nur gelegentlich, sondern wiederholt und regelm\u00e4\u00dfig<\/li>\n<li>Absicht, Geld zu erwirtschaften<\/li>\n<li>kein Freiberufler (z.B. Architekt, Arzt, Rechtsanwalt etc.)<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: left;\">Gewerbebetriebe sind &#8211; nicht ausschlie\u00dflich, aber vornehmlich &#8211; Handwerks- und Industriebetriebe sowie H\u00e4ndler und Dienstleister (mit Ausnahme der Freiberufler, s.o.).<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Im Gegensatz dazu: Das <strong>Kleingewerbe<\/strong>.<br \/>\nEin Kleingewerbe ist nach dem Handelsgesetzbuch (<a title=\"HGB \u00a7 1 Abs. 2\" href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/hgb\/__1.html\" target=\"_blank\">HGB \u00a7 1 Abs. 2<\/a>) ein Unternehmen, das \u201enach Art oder Umfang einen in kaufm\u00e4nnischer Weise eingerichteten Gesch\u00e4ftsbetrieb nicht erfordert\u201c. Das klingt erst einmal recht kompliziert und undurchsichtig, bei n\u00e4herer Betrachtung lichtet sich jedoch der Nebel. Auseinanderpfl\u00fccken funktioniert auch hier bestens, also zerlegen wir die Definition des HGB einmal in ihre Einzelteile.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Art<\/strong>: Um welche Art von Gesch\u00e4ften handelt es sich hier? Die Frage zielt vor allem auf die Komplexit\u00e4t der Gesch\u00e4fte ab: Einfach? \u00dcberschaubar? Anspruchsvoll? Umfassend?<br \/>\n<strong>Umfang<\/strong>: Umfang meint in diesem Fall nicht, wie viele Gesch\u00e4fte pro Tag\/Woche\/Monat abgewickelt werden, sondern fragt nach dem Umfang des Gesch\u00e4ftsbetriebes. Gibt es eine Betriebsst\u00e4tte oder mehrere? Sind Mitarbeiter mit von der Partie und wenn ja, wie viele? Wie hoch ist das Umsatzvolumen? etc.<br \/>\n<strong>In kaufm\u00e4nnischer Weise eingerichtet<\/strong>: Damit sind nicht etwa PC und Drucker oder Locher und Tacker gemeint. Vielmehr meint diese Begrifflichkeit Kriterien eines Kaufmanns nach dem HGB, z.B.: kaufm\u00e4nnische Buchf\u00fchrung und Bilanzierung, Firmierung (= Name, unter dem ein Kaufmann seine Gesch\u00e4fte t\u00e4tigt), Haftung (mit Privat- und\/oder Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gen) sowie Vertretungsregelung (z.B. Prokura).<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Das HGB geht also davon aus, dass es sich bei einem Unternehmen, welches einen &#8220;nach Art oder Umfang in kaufm\u00e4nnischer Weise eingerichteten Gesch\u00e4ftsbetrieb nicht erfordert&#8221;, um ein Kleingewerbe handelt. Darin unterscheidet es sich deutlich zum oben bezeichneten Gewerbe, f\u00fcr welches u.a. ein entsprechend eingerichteter Gesch\u00e4ftsbetrieb erforderlich ist.<br \/>\nDaraus ergibt sich, dass der Kleingewerbetreibende nach dem HGB zwar als Unternehmer, nicht aber als Kaufmann betrachtet wird. Dies hat u.a. den Vorteil, dass er vielen Vorschriften des HGB nicht unterliegt, also &#8220;freier&#8221; ist. Sie sind z.B. kein gro\u00dfer Fan von Buchhaltung? Das trifft sich hervorragend! Als Kleingewerbetreibender m\u00fcssen Sie n\u00e4mlich (aus handelsrechtlicher Sicht) keine <a title=\"doppelte Buchf\u00fchrung\" href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Buchf%C3%BChrung#Doppelte_Buchf.C3.BChrung_.E2.80.93_Grundlagen\" target=\"_blank\">doppelte Buchf\u00fchrung<\/a> vornehmen und k\u00f6nnen die Zeit (oder auch das Geld f\u00fcr einen Steuerberater) sparen und sinnvoller nutzen. Stattdessen gen\u00fcgt es meist, Ihre Gewinne per einfacher Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechnung mitzuteilen (d.h. formlose Gegen\u00fcberstellung von Einnahmen und Ausgaben). Bevor Sie jedoch in Jubelst\u00fcrme ausbrechen: Lediglich aus handelsrechtlicher Sicht besteht keine Verpflichtung zur doppelten Buchf\u00fchrung. Steuerrechtlich kann das alles schon anders aussehen. Lesen Sie hierzu mehr unter Steuern &amp; Co.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Voraussetzungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Wie unter Definition und Unterscheidung bereits beschrieben, ist eine Voraussetzung f\u00fcr den Betrieb eines Kleingewerbes, dass ein nach Art oder Umfang in kaufm\u00e4nnischer Weise eingerichteter Gesch\u00e4ftsbetrieb nicht erforderlich ist.<br \/>\nEine weitere Voraussetzung: Nur nat\u00fcrliche Personen und Gesellschaften b\u00fcrgerlichen Rechts (GbRs) k\u00f6nnen Kleingewerbetreibende sein.<br \/>\n&#8220;Nat\u00fcrliche Personen&#8221; sind\u2026 wir alle. Eine nat\u00fcrliche Person ist der Mensch mit all seinen Rechten und Pflichten.<br \/>\nEine Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts (GbR) ist laut B\u00fcrgerlichem Gesetzbuch (BGB) &#8220;ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu f\u00f6rdern&#8221; (<a title=\"\u00a7 705 BGB\" href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/705.html\" target=\"_blank\">\u00a7 705 BGB<\/a>). Eine Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts ist die urspr\u00fcngliche und einfachste Form der Personengesellschaft. Das hei\u00dft, dass jeder einzelne Gesellschafter nicht nur mit seinem Gesch\u00e4fts-, sondern auch mit seinem Privatverm\u00f6gen f\u00fcr Verbindlichkeiten der GbR haftet. Was Sie beachten sollten, wenn Sie eine GbR gr\u00fcnden m\u00f6chten,\u00a0erfahren Sie in unserem kommenden Beitrag n\u00e4chste Woche.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Steuern &amp; Co.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Wie oben unter Definition und Unterscheidung bereits beschrieben, sind Sie als Kleingewerbetreibender (aus handelsrechtlicher Sicht) nicht verpflichtet, doppelte Buchf\u00fchrung vorzunehmen und k\u00f6nnen die Zeit (oder auch das Geld f\u00fcr einen Steuerberater) sparen und sinnvoller nutzen. Stattdessen gen\u00fcgt es meist, Ihre Gewinne per einfacher Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechnung mitzuteilen.<br \/>\nAus steuerrechtlicher Sicht kann das alles schon anders aussehen. Aus gewissen steuerrechtlichen Vorschriften kann sich n\u00e4mlich doch die Pflicht zur Buchf\u00fchrung ergeben (Genaueres unter <a title=\"\u00a7 141 Abgabenordung\" href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ao_1977\/__141.html\" target=\"_blank\">\u00a7 141 Abgabenordung<\/a> (AO)). Dieser Paragraph besagt, vereinfacht ausgedr\u00fcckt, dass sich im Zusammenhang mit dem \u00dcberschreiten gewisser Umsatz- und Gewinngrenzen die Pflicht zur doppelten Buchf\u00fchrung ergeben kann. Hier ein Auszug aus \u00a7 141 AO: &#8220;[\u2026] Unternehmen, die Ums\u00e4tze einschlie\u00dflich der steuerfreien Ums\u00e4tze von mehr als 600.000\u20ac im Kalenderjahr oder selbstbewirtschaftete land- und forstwirtschaftliche Fl\u00e4chen mit einem Wirtschaftswert von mehr als 25.000\u20ac oder einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000\u20ac im Wirtschaftsjahr oder einen Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft von mehr als 60.000\u20ac im Kalenderjahr gehabt haben, sind auch dann verpflichtet, f\u00fcr diesen Betrieb B\u00fccher zu f\u00fchren und auf Grund j\u00e4hrlicher Bestandsaufnahmen Abschl\u00fcsse zu machen [\u2026]&#8221;.<br \/>\nWenn wir davon ausgehen, dass Ihr\u00a0Kleingewerbe nicht (direkt) so durchstartet, k\u00f6nnen\u00a0Sie der doppelten Buchf\u00fchrung (vorerst) den R\u00fccken kehren und bei der einfachen Buchf\u00fchrung, also der Einnahmen-\u00dcberschuss-Rechnung, bleiben. In diesem Zusammenhang ist auch die sog. &#8220;Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes (UStG)&#8221; von Interesse.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Kleinunternehmer und Kleinunternehmerregelung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Was genau bedeutet das? Was besagt diese Kleinunternehmerregelung? Und wozu gibt es sie \u00fcberhaupt? Und wer oder was ist ein Kleinunternehmer?<br \/>\nNun, bisher haben wir das Kleingewerbe nur aus handelsrechtlicher Sicht, also nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) beleuchtet. Daneben gibt es jedoch auch noch die steuerrechtliche Sicht, also das Umsatzsteuergesetz (UStG), nach dem Kleingewerbe eben mit &#8220;Unternehmen, die die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in Anspruch nehmen&#8221; definiert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">&#8220;Kleinunternehmer&#8221; sind nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) alle selbst\u00e4ndig oder gewerblich T\u00e4tigen, deren j\u00e4hrlicher Gesamtumsatz festgesetzte Umsatzgrenzen nicht \u00fcberschreitet. F\u00fcr Existenzgr\u00fcnder liegt diese Grenze beispielsweise bei 17.500\u20ac (Jahr der Gesch\u00e4ftser\u00f6ffnung). In den Folgejahren muss regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft werden, ob die Einstufung als Kleinunternehmer weiterhin aufrechterhalten werden kann, er sich also innerhalb der Umsatzgrenzen bewegt. Diese j\u00e4hrliche Pr\u00fcfung obliegt in erster Linie dem Kleinunternehmer selbst. Sollte er diese vergessen und im Laufe des Jahres feststellen, dass er seine Ums\u00e4tze der Umsatzsteuer h\u00e4tte unterwerfen m\u00fcssen, so hat er die f\u00e4llige Umsatzsteuer aus den Ums\u00e4tzen nachtr\u00e4glich zu entrichten. Hier lohnt es sich also, wachsam zu sein!<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Ganz zu Beginn gab es einen kleinen Teaser. Erinnern Sie sich? Wir haben gefragt: Stimmt es, dass man als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer entrichten muss? Die Antwort darauf lautet: Ja und Nein. Als Kleinunternehmer haben Sie n\u00e4mlich die Wahl! Sie haben die M\u00f6glichkeit, sich f\u00fcr oder gegen die Umsatzsteuerpflicht zu entscheiden. Entscheiden Sie sich f\u00fcr die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht, entscheiden Sie sich damit f\u00fcr die sog. Kleinunternehmerregelung und m\u00fcssen keine Umsatzsteuer abf\u00fchren. Dennoch m\u00fcssen Sie eine Umsatzsteuererkl\u00e4rung abgeben, die jedoch relativ kurz ausfallen d\u00fcrfte: Sie geben an, dass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Entscheiden Sie sich gegen die Kleinunternehmerregelung, sind Sie f\u00fcr f\u00fcnf Jahre an Ihre Entscheidung gebunden.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Wozu also gibt es diese Kleinunternehmerregelung?<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Die Kleinunternehmerregelung gem\u00e4\u00df <a title=\"\u00a7 19 UStG\" href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ustg_1980\/__19.html\" target=\"_blank\">\u00a7 19 UStG<\/a> ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht. Sie wurde geschaffen, um insbesondere Kleinunternehme(r)n &#8211; und solchen, die es werden wollen &#8211; Erleichterungen im Umsatzsteuerrecht gew\u00e4hren zu k\u00f6nnen. Konkret hei\u00dft das: Kleine Unternehmen oder Unternehmen in der Start- und Gr\u00fcndungsphase k\u00f6nnen finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen, indem sie auf entsprechenden Antrag hin von der Umsatzsteuer befreit werden. Den Antrag k\u00f6nnen Sie entweder im Rahmen des steuerlichen Erfassungsbogens (bei Existenzgr\u00fcndung) oder formlos beim Finanzamt stellen. Die Idee dahinter? Vereinfachung f\u00fcr kleine und\/oder neue Unternehmen, weniger B\u00fcrokratie, weniger Kosten, weniger Steine im Weg. Aber nur, wie oben angesprochen, sofern Sie sich im Rahmen der Umsatzgrenzen bewegen. Die aktuellen Umsatzgrenzen und weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung k\u00f6nnen Sie dem Umsatzsteuergesetz (\u00a7 19 UStG) entnehmen, das wir Ihnen oben verlinkt haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Name und Logo<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Namen waren bisher noch kein Thema. Gibt es hier denn auch etwas zu beachten? Klare Antwort: Ja! Sonst w\u00e4re es ja auch zu einfach, nicht wahr? Aber keine Sorge: Es ist wirklich nicht kompliziert.<br \/>\nF\u00fcr die Fantasievollen unter Ihnen vorweg: Ja, Sie k\u00f6nnen als Kleingewerbetreibender Ihrer Fantasie freien Lauf lassen und eine Fantasiegesch\u00e4ftsbezeichnung w\u00e4hlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Was Sie jedoch im Gesch\u00e4ftsverkehr (d.h. Briefe, Rechnungen, E-Mails, Impressum etc.) beachten m\u00fcssen: Neben der Gesch\u00e4ftsbezeichnung (ob nun fantastisch oder nicht) bitte unbedingt Ihren Nachnamen, mindestens einen ausgeschriebenen(!) Vornamen sowie eine ladungsf\u00e4hige Anschrift angeben. Diese Angaben m\u00fcssen vorhanden sein. Ein Zusatz, der einen Aufschluss \u00fcber die T\u00e4tigkeit Ihres Kleingewerbes gibt, ist m\u00f6glich. Und: Da Sie keine Firmierung f\u00fchren, ist ein solcher Zusatz durchaus ratsam, um Dritten direkt deutlich zu erkennen zu geben, was Sie tun bzw. welche Leistungen Sie anbieten.<br \/>\nDer Name Ihrer Gesch\u00e4ftsbezeichnung darf auch &#8220;werbewirksam&#8221; sein, wie es so sch\u00f6n hei\u00dft, jedoch keine T\u00e4uschung entstehen lassen (bspw. durch Verwendung des Wortes &#8220;international&#8221;, wenn Sie lediglich im Umkreis von 20 km um Ihren Gesch\u00e4ftsort t\u00e4tig sind). Bitte pr\u00fcfen Sie auch insbesondere bereits vorhandene Marken und Namen anderer Unternehmungen und vermeiden Sie eine zu gro\u00dfe \u00c4hnlichkeit. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (<a title=\"DPMA\" href=\"https:\/\/www.dpma.de\/marken\/markenschutz\/index.html\" target=\"_blank\">DPMA<\/a>) k\u00f6nnen Sie mehr dazu erfahren.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">Suchen Sie nach einem Logo f\u00fcr Ihr Kleingewerbe? Auch hier gilt: \u00dcberlegen Sie genau, was das Logo aussagen soll und pr\u00fcfen Sie bereits vorhandene Logos, die eventuell bei dem DPMA eingetragen sind. Sie ersparen sich so jede Menge \u00c4rger (z.B. in Form von Unterlassungsklagen und Schadenersatzanspr\u00fcchen).<br \/>\nHaben Sie sich f\u00fcr einen Namen (und ggfs. ein Logo) entschieden, k\u00f6nnen Sie dieses anmelden und gegen die Verwendung durch Dritte sch\u00fctzen lassen. Informationen hierzu finden Sie nat\u00fcrlich auch beim Deutschen Patent- und Markenamt. Wenn Sie Ihre <a title=\"Marke anmelden\" href=\"https:\/\/direkt.dpma.de\/marke\/\" target=\"_blank\">Marke anmelden<\/a> m\u00f6chten, k\u00f6nnen Sie das inzwischen auch online tun.<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>Gewerbeanmeldung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\">M\u00fcssen Sie als Kleingewerbetreibender ein Gewerbe anmelden? Auch hier eine klare Antwort: Ja.<br \/>\nDenn in Deutschland unterliegt die Aus\u00fcbung eines Gewerbes &#8211; egal ob Kleingewerbe oder nicht &#8211; der sog. Gewerbeordnung (GewO). Demnach m\u00fcssen Sie jede gewerbliche T\u00e4tigkeit bei der f\u00fcr Sie zust\u00e4ndigen Gemeinde anmelden (und ggf. abmelden\/ummelden).<br \/>\nSo sieht der Vordruck f\u00fcr die <a title=\"Gewerbeanmeldung\" href=\"https:\/\/www.dmsolutions.de\/blog\/onlineshop-eroeffnen-gewerbeanmeldung\/\" target=\"_blank\">Gewerbeanmeldung<\/a> aus:<\/p>\n<figure id=\"attachment_5927\" aria-describedby=\"caption-attachment-5927\" style=\"width: 849px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-5927 size-full\" src=\"https:\/\/www.dmsolutions.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Gewerbeanmeldung.png\" alt=\"Gewerbeanmeldung\" width=\"849\" height=\"522\" srcset=\"https:\/\/www.dmsolutions.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Gewerbeanmeldung.png 849w, https:\/\/www.dmsolutions.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Gewerbeanmeldung-300x184.png 300w, https:\/\/www.dmsolutions.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/12\/Gewerbeanmeldung-768x472.png 768w\" sizes=\"(max-width: 849px) 100vw, 849px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-5927\" class=\"wp-caption-text\">beispielhafter Ausschnitt einer Gewerbeanmeldung<\/figcaption><\/figure>\n<p><strong>Und so funktioniert es:<\/strong><\/p>\n<p>Sie erg\u00e4nzen in dem Vordruck die Angaben zu Ihrer Person (Adresse, Telefon- und Faxnummer), zum Betrieb (Adresse nebst entsprechender Kontaktdaten), Beginn der T\u00e4tigkeit, die voraussichtliche Zahl der Mitarbeiter (sofern vorhanden) und die Art der T\u00e4tigkeit. Ein kleiner Tipp: Geben Sie die Art der angemeldeten T\u00e4tigkeit nur so genau wie n\u00f6tig und so allgemein wie m\u00f6glich an. Dieses Vorgehen erspart Ihnen, sollten sich \u00c4nderungen ergeben, Zeit und Geld. Wichtig: Eine zu allgemein gefasste Beschreibung (bspw. &#8220;Handel aller Art&#8221;) sollten Sie vermeiden. Diese Art von &#8220;Nichtaussage&#8221; gef\u00e4llt den meisten Gewerbe\u00e4mtern nicht. Im Zweifelsfall gilt: Ihr Steuerberater und\/oder Berufs- und Branchenverband steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen gerne bei der richtigen Formulierung. Auch die Damen und Herren beim Gewerbeamt sind hier erfahrungsgem\u00e4\u00df hilfsbereit.<br \/>\nSie k\u00f6nnen Ihre Gewerbeanmeldung entweder vor Ort ausf\u00fcllen oder aber &#8211; das ist bequemer und zeitsparender &#8211; vorab online ausf\u00fcllen, ausdrucken und unterzeichnet zu Ihrem Vorsprechen beim Gewerbeamt mitnehmen. Bitte denken Sie auch an die erforderlichen Unterlagen, sonst haben Sie den Weg umsonst gemacht.<br \/>\nErforderliche Unterlagen sind in jedem Fall: Ihr Personalausweis oder Reisepass (als Identit\u00e4tsnachweis); ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige ben\u00f6tigen zudem noch die Aufenthaltsgenehmigung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde (Achtung: Aufenthaltsgenehmigung muss die Erlaubnis beinhalten, eine Gewerbet\u00e4tigkeit aufzunehmen!). In Einzelf\u00e4llen kann es vorkommen, dass weitere Genehmigungen und\/oder Nachweise (z.B. polizeiliches F\u00fchrungszeugnis) vorgelegt werden m\u00fcssen. Hier sollten\u00a0Sie sich vorab bei dem f\u00fcr Sie zust\u00e4ndigen Gewerbeamt erkundigen.<br \/>\nF\u00fcr die Anmeldung Ihres Gewerbes verlangt das Gewerbeamt eine Bearbeitungsgeb\u00fchr, deren H\u00f6he wir hier jedoch nicht nennen k\u00f6nnen, da diese in Gemeinden und St\u00e4dten (sogar innerhalb eines Bundeslandes oder gar Landkreises) variieren kann.\u00a0Genaueres kann Ihnen jedoch das zust\u00e4ndige Gewerbeamt sagen. H\u00e4ufig finden Sie die Geb\u00fchren auch auf der jeweiligen Webseite.<br \/>\nDer ausgef\u00fcllte Vordruck wird vom zust\u00e4ndigen Beamten des Gewerbeamts \u00fcberpr\u00fcft und Ihnen &#8211; sofern alle erforderlichen Unterlagen vollst\u00e4ndig vorliegen, die Geb\u00fchr entrichtet wurde und es keine Beanstandungen gibt &#8211; mit Stempel und Unterschrift versehen wieder ausgeh\u00e4ndigt. Schon halten Sie Ihren Gewerbeschein in den H\u00e4nden. Er gilt als Beleg f\u00fcr die offizielle Anmeldung Ihres Gewerbes. Herzlichen Gl\u00fcckwunsch!<\/p>\n<p>Was halten Sie von der\u00a0Kleinunternehmerregelung? Sinnvolle Erleichterung oder \u00fcberfl\u00fcssig? Wir freuen uns auf ihre Meinung und vielleicht auch Erfahrungsberichte!<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kleingewerbe &#8211; was ist das eigentlich? Muss ich dazu tats\u00e4chlich ein Gewerbe anmelden? 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