Was muss getan werden, wenn der Vertragspartner oder Domaininhaber verstorben ist?

Der Tod des Vertragspartners/Domaininhabers muss uns durch entsprechende Sterbeurkunde per Fax, Post oder E-Mail Scan (PDF) nachgewiesen werden. Der Vertrag endet daraufhin zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Hinweis: Soll die Domain übertragen und somit nicht gelöscht werden, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ablauf der Domainregistrierung per E-Mail an unseren Service.
Montag, 27 Februar 2012 Posted in Verträge FAQ, Zahlungsverkehr FAQ
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