Wie beauftrage ich eine Löschung bei der DENIC?

Die Löschung von Domains bei der zuständigen Registrierungsbehörde (zum Beispiel DENIC für .de Domains) führt zur Freigabe der Domain, die dadurch von einer beliebigen Person neu registriert werden kann.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der Domaininhaber eine Domain in schriftlicher Form kündigen kann.
Mittwoch, 29 Februar 2012 Posted in Domains FAQ, Verträge FAQ
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