Können Rechnungen nachträglich geändert werden?

Ja, im Gegensatz zu vielen anderen Firmen können bereits geschriebene Rechnungen bei DM Solutions seit 2010 durch unsere Buchhaltung auch nachträglich geändert werden. Nachdem dieser Wunsch bei unseren Kunden immer größer wurde, haben wir zur Unterstreichung unseres Servicegedankens 2010 als einer von wenigen Anbietern innerhalb unserer Brache eine entsprechende Serviceleistung entwickelt, über welche wir nachträgliche Rechnungsänderungen für unsere Kunden möglich machen können.

DM Solutions setzt für die Rechnungserstellung ein automatisiertes Warenwirtschaftssystem ein. Grund dafür ist das durch den hohen Automatisierungsgrad erreichte Sparpotential in Bezug auf unsere Buchhaltungsabteilung. Da wir den Personalaufwand für das Schreiben von Rechnungen so auf ein Minimum reduzieren können, können wir das damit gewonnene Sparpotential entsprechend nutzen, um Ihnen unsere Leistungen dauerhaft zu den gewohnt günstigen Preisen anbieten zu können. Erst bei einer nachträgleichen Änderung einer bereits geschriebenen Rechnung muss ein zusätzlicher manueller personeller Aufwand getätigt werden. Bitte beachten Sie daher, dass für die nachträgliche Änderung einer bereits geschribenen Rechnung eine Pausche von 29,75€ brutto (25€ netto) in Rechnung gestellt werden muss. Diese Kosten entstehen, da der bei einer nachträglichen Rechnungsänderung entstehende Personalaufwand immens ist, den wir Ihnen gerne hier im Detail aufzeigen:

Alle von DM Solutions erstellten Rechnungen werden im Augenblick der Rechnungserstellung automatisiert an unser Steuerberatungsbüro zur Ablage und Bearbeitung übergeben, zusätzlich per Drucker ausgegeben und in unserer Ablage in Obertshausen abgelegt und weiterhin digital zur dauerhaften Datensicherung hinterlegt. Kommt es nun zu einer Rechnungsänderung, muss diese bereits erstellte Rechnung über das Warenwirtschaftssystem storniert werden, alle auf der Rechnung hinterlegten Artikel dem jeweiligen Lagerbestand händisch wieder hinzugefügt werden, dem Steuerberatungsbüro entsprechend Bescheid gegeben werden, dass diese Rechnung storniert wurde (der diese dann wiederrum entsprechend händisch aus unserer Buchhaltung bei ihm entfernen muss, was er uns natürlich als zusätzlichen Aufwand auch in Rechnung stellt), aus unser Ablage entfernt und zur Stornorechnung hinzugefügt sowie abgeheftet und für 10 Jahre archiviert werden muss. Anschließend kann dann eine neue Rechnung auf den neuen Rechnungsempfänger ausgestellt werden, die dann wiederrum automatisiert an den Steuerberater zur Bearbeitung übergeben wird, neu eingebucht werden muss, per Drucker ausgegeben und abgeheftet sowie online abgelegt werden muss.

Da in Bezug auf die Rechnungsänderungsgebühr immer wieder identische Rückfragen kommen, möchten wir diese hier aufgreifen und entsprechend beantworten.

Bei anderen Lieferanten ist eine Rechnungsänderung kostenlos möglich:
Dies ist durchaus möglich und hängt in aller Regel mit den beim jeweiligen Lieferanten getätigten Umsätzen zusammen. Aufgrund der in der Webhosting-Branche üblicherweise sehr niedrigen Produktpreise können arbeitszeitaufwändige Zusatzleistungen wie Rechnungsänderungen daher selten bzw. nie kostenfrei getätigt werden.

Andere Anbieter rechnen solche Leistungen mit in die Produktmarge ein (Mischkalkulation):
Auch dies ist durchaus möglich, wurde von uns jedoch bewusst nicht getan. Wir hatten bei Einführung der Serviceoption die Wahl, ob wir entweder alle Produktpreise entsprechend für alle Kunden anpassen und entsprechend monatlich teurer machen oder aber eine Gebühr einführen, die ausschließlich derjenige bezahlt, der die Leistung auch in Anspruch nimmt.
Gerne können Sie uns übrigens jederzeit vor Rechnungsstellung Ihre geänderten (Firmen-)Daten zukommen lassen, wodurch die Problematik der nachträglichen Rechnungsänderung vermieden werden kann. Nutzen Sie hierfür bitte die Formulare aus unserem Bereich Downloads und Formulare
Freitag, 06 März 2015 Posted in Verträge FAQ, Zahlungsverkehr FAQ
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